Dienstag, 2. Juni 2015

Ausschreibung Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung 2016

Die Berliner Kulturverwaltung weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater bzw. Theater- und Tanzgruppen bis zum 30. Juni 2015 (Ausschlussfrist) um Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung für das Jahr 2016 bewerben können.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann Theatern oder Theater-/Tanzgruppen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Dem Antrag sind
a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des/der Antragsteller/in und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik,
sowie
b) Angaben darüber, welches künstlerische Projekt vorgesehen ist wie es realisiert werden soll, bei Wiederaufnahmen Dokumentationen der erfolgreichen Erstaufführung und ihrer Aufnahme bei Publikum und Kritik,
beizufügen.
Beantragt werden können inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere; Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig.
Die einjährige Spielstättenförderung kann für
  • investive Zuschüsse zum Ausbau, zur Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder für
  • Produktionsorten und/oder
  • Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen
beantragt werden.
Der Antrag muss eine genaue Darstellung darüber enthalten, für welche Nutzungsart die Spielstätte bestimmt ist und mit welcher Inanspruchnahme durch welche Nutzer zu rechnen ist. Ferner ist ihm
a) für investive Zuschüsse ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie
b) für Betriebskostenzuschüsse eine Aufwands- und Ertragsrechnung beizufügen.
Die Einstiegsförderung kann von
  1. Berufseinsteigern, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschossen haben,
  2. Quereinsteigern, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen,
  3. Berufsumsteigern, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzerin oder Schauspieler) und als künstlerisch Verantwortliche (z.B. Regisseure oder Choreographen) arbeiten wollen,
wenn sie bisher noch keine Förderung von der Senatskulturverwaltung erhalten haben, beantragt werden.
 
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