Samstag, 10. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn setzt bei der Bezahlung eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Er schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Er leistet zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
Die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung der geltenden Vorschriften werden streng kontrolliert, festgestellte Verstöße wirksam sanktioniert. In welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird, das entscheidet die unabhängige Mindestlohn-Kommission.
 
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