Freitag, 9. Februar 2018

Land Nordrhein-Westfalen - Ausschreibung Individuelle Künstlerinnen- und Künstlerförderung (IKF)

Die Individuelle Künstlerinnen- und Künstlerförderung (IKF) ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft  des Landes NRW (MKW). 
Nach ersten Förderungen von 09/2016 bis 09/2017 wird die Pilotphase der IKF auch in diesem Jahr im Ruhrgebiet fortgeführt. Seit 2016 sind im Rahmen der IKF 93 Projekte  in Höhe von rund 950.000 Euro durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert worden. Erstmals gibt es in 2018 zwei gebündelte Einreichungsfristen: Die erste Einreichungsfrist ist der 1. März 2018. Ab dem 1. Februar können hier für die Förderbereiche Individuelle künstlerische Entwicklung, Thematische Bewerbung, Partner und Quartier Anträge eingereicht werden. Die zweite Einreichungsfrist erfolgt voraussichtlich am 2. Mai 2018. Ziel der IKF ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von KünstlerInnen, die in künstlerischen Berufen bzw. Sparten tätig sind, wie z.B. Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, Film, Medienkunst, Architektur, Design. Der Förderbereich Individuelle künstlerische Entwicklung ist nur einmalig in 2018 im Rahmen der ersten Einreichungsfrist geöffnet.

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