Heute hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ in 2014 abgelehnt wurde. Nach Auffassung der Richter stellte die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löste zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Erst Richter müssen die Europäische Kommission wieder einmal daran erinnern, dass auch die Kommission in ihren Entscheidungen sich den demokratischen Grundregeln unterwerfen muss. Dieses Urteil des EuGH ist eine klare Stärkung der Demokratie und auch eine klare Stärkung der Bürgerrechte in der EU. Die Europäische Bürgerinitiative als Mitspracheinstrument des europäischen Bürgers sollte nun konsequent weiter entwickelt und im demokratischen Rahmen etabliert werden.
Weitere Informationen:
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/05/10/schlappe-fuer-juncker-eu-darf-3-millionen-ttip-gegner-nicht-ignorieren/
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf
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