Kulturministerin Martina Münch schreibt ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern des Landes Brandenburg aus. Im Rahmen einer Atelierförderung stehen für Ateliermieten und Atelierausbau in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Schaffensschwerpunkt in Brandenburg können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2017 für die diesjährige Atelierförderung bewerben. Die Ateliermiete wird für ein Jahr in Höhe von bis zu 250 Euro monatlich gewährt. Für den Atelierausbau können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist der Nachweis eines Studiums an einer Kunsthochschule oder eine langjährige Praxis als professionelle/r Künstler/in sowie die berufliche und soziale Dringlichkeit. Die Auswahl erfolgt durch einen Vergabebeirat, in dem der Brandenburgische Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler mitwirkt.
Zusätzlich zur Atelierförderung vergibt das Kulturministerium jedes Jahr einen Nachwuchsförderpreis Kunst in Höhe von 6.000 Euro sowie Stipendien an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst. Für die Brandenburgischen Kunst-Förderpreise, die Internationalen Stipendien, die Norwegen-Stipendien sowie die Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf stellt das Kulturministerium jährlich 150.000 Euro bereit.
Bewerbung bis 15. Juni möglich.
Bewerbung bis 15. Juni möglich.
Weitere Informationen:
http://www.mwfk.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.515453.de
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