Einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I können sich insgesamt nur einmal alle zwei Jahre für eines der Programme A1, A2, A4 oder B5 bewerben.
Nächster Bewerbungsschluss für A1,A2,A4: 31. Oktober 2016 (Posteingang!)
Die Antragsformulare sind ab Juli 2016 zum Download verfügbar.
Nächster Bewerbungsschluss für B5: 30.06.2016.
A1
Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (18.000 Euro für ein Jahr)
A2
Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion
Finanziert werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Honorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro.
A4
Erarbeitung von Werkverzeichnissen
Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/ innen bzw. deren Rechtsnachfolger oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I bzw. deren Rechtsnachfolger können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.
HAP-Grieshaber-Preis der VG BILD-KUNST
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 25.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen A1 oder A2 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
B5
Katalogförderung für Künstler/innen
Katalogförderung für Künstler/innen
Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I können einen finanziellen Zuschuss von max. 6.000 Euro für monografische Kataloge beantragen.
Weitere Informationen:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen