Freitag, 6. November 2015

EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen - Ende des Safe-Harbor-Abkommens

Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 6. Oktober in der Rechtssache Schrems die Bedeutung des Grundrechts auf Datenschutz insbesondere bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer unterstrichen.
Die Europäische Kommission arbeitet seit Januar 2014 daran, auf der Grundlage von 13 Empfehlungen Datenübertragungen für EU-Bürger sicherer zu machen. Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes hat die Kommission die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über einen neuen und sicheren Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten intensiviert. Ziel der Kommission ist es, die Gespräche innerhalb von drei Monaten abzuschließen.
In der Zwischenzeit müssen Unternehmen das Urteil befolgen und nach Möglichkeit auf alternative Datenübermittlungsinstrumente zurückgreifen.

Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6015_de.htm

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