Die Berliner Kulturverwaltung gibt bekannt, dass sich privatrechtlich organisierte Theater und Theater-/Tanzgruppen bis zum 31. Januar 2016 (Ausschlussfrist) um eine Basis- bzw. eine Spielstättenförderung für einen Zeitraum von 2 Jahren (2017/2018) bewerben können.
Im Rahmen der Basisförderung können Theater bzw. Theater-/Tanzgruppen Projektkostenzuschüsse (zeitlich begrenzte Inszenierungsvorhaben bis zum Tag der Premiere) sowie ggf. Betriebszuschüsse für die eigene Spielstätte beantragen; Aufwendungen im Zusammenhang mit den Vorstellungen können in der Regel nicht finanziert werden.
Im Rahmen der 2-jährigen Spielstättenförderung können
a) investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder Produktionsorten und/oder
b) Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen
beantragt werden.
a) investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder Produktionsorten und/oder
b) Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen
beantragt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
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