Sonntag, 1. November 2015

Ausschreibung zum Kunstwettbewerb Staatsoper unter den Linden

Das Bewerbungsverfahren zum Kunstwettbewerb wurde gestartet. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger Kunstwettbewerb mit vorgeschaltetem international offenem Bewerbungsverfahren in Anlehnung an die RPW 2013, soweit für Kunstwettbewerbe anwendbar, sowie nach den Richtlinien des Leitfadens Kunst am Bau des Bundes durchgeführt.
Im vorgeschalteten international offenen Bewerbungsverfahren wird ein vom Auslober berufenes Auswahlgremium bis zu 12 Künstler/innen als Teilnehmer/innen des Wettbewerbs auswählen.
Jeder Teilnehmer/in des Kunstwettbewerbs, der/die eine vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassene Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR (inkl. Mwst.) sowie ggf. eine Erstattung der Reisekosten für die Teilnahme am Teilnehmerkolloquium/Ortsbesichtigung. Zusätzlich wird eine Preissumme von insgesamt 11.000,00 EUR (inkl. Mwst.) ausgelobt. Weitere Erläuterungen erfolgen mit der Auslobung des Kunstwettbewerbs.
Die Beurteilungskriterien für die im Kunstwettbewerb eingereichten Arbeiten sind u.a.: Entwurfsidee, gestalterische Umsetzung, Auseinandersetzung mit der Architektur, räumliche Qualität, Technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb, Nachhaltigkeit. Weitere Erläuterungen erfolgen mit der Auslobung des Kunstwettbewerbs.
Für die Realisierung der Kunst am Bau steht ein Gesamtbetrag von 300.000,- EUR inkl. sämtlicher Honorare, Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Das im Kunstwettbewerbs zur Realisierung empfohlene Kunstwerk soll bis Ende des 2. Quartals 2017 fertiggestellt sein.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch, d.h. Auslobungsunterlagen werden nur in Deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich professionelle Künstler/innen und Künstlergruppen. Die Professionalität ist jeweils durch eine Vita, ein Werk- und ein Ausstellungsverzeichnis sowie insgesamt drei Referenzen nachzuweisen. Bei Künstlergruppen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Stichtag ist der 19. November 2015.
 
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