Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt zum fünften Mal den Innovationsfonds Kunst aus. Bis zum 30. März können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. Das gab Kunststaatssekretär Jürgen Walter heute (20. Februar) in Stuttgart bekannt. Die aktuelle Ausschreibung gliedert sich in die drei Linien „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“. Damit können sowohl innovative künstlerische Ideen gefördert, als auch interessante Projekte, im Bereich der kulturellen Bildung und zur Stärkung der lokalen und/oder regionalen kulturellen Identität unterstützt werden. Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro.
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