Sonntag, 12. Januar 2014

Landratsamt Bodenseekreis: Kunstwettbewerb für gegenständliche Malerei und Zeichnung 2014

Zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie von gegenständlicher Malerei und gegenständlichem Zeichnen in der Bildenden Kunst vergibt das Landratsamt Bodenseekreis einen Förderpreis. Dieser steht im Zusammenhang mit einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg. Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr der Preisvergabe nicht älter als 34 Jahre sind oder werden und an einer Kunstschule, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie der bildenden Künste eingeschrieben sind oder eingeschrieben waren und einen entsprechenden Abschluss besitzen. Die Teilnehmer sollen sich in ihrer Ausbildung und/oder ihrem Schaffen der gegenständlichen Malerei oder dem gegenständlichen Zeichnen widmen. Die drei einzureichenden Werke müssen gegenständlich sein und in Malerei oder Zeichnung ausgeführt worden sein. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld von 4000,- Euro. Das Preisgeld kann auf bis zu zwei Preisträger/innen aufgeteilt werden. Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag eines Kuratoriums durch das Landratsamt Bodenseekreis. Ein weiterer Preis von 1000,- Euro wird an den/die Teilnehmer/in vergeben, der/die vom Ausstellungs-Publikum gewählt wird (Publikumspreis). Die Wahl erfolgt während der Ausstellungslaufzeit, beginnend an der Eröffnung bis einschließlich Sonntag, den 13. Juli 2014. Der 17. Februar 2014 ist der letzte Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen. Eingereicht werden die vollständigen Bewerbungsunterlagen und Digitalfotos der vorgeschlagenen Werke.

Weitere Informationen: http://www.bodenseekreis.de/bildung-kultur/kultur/kunstpreis-2014.html

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