Samstag, 14. März 2020

Berlin - Residenzen für Tanzschaffende 2020-2021

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel für Residenzen an Produktionsorten im Bereich Tanz. Das Programm richtet sich an Berliner Produktionsorte, die insbesondere Berliner Tanzschaffenden Residenzen anbieten möchten. Gefördert werden sollen Arbeitszusammenhänge zwischen den Produktionsorten und den Künstlerinnen und Künstlern. Ziel ist es, den Künstlerinnen und Künstlern Zeit, Raum und Betreuung für die eigene künstlerische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Residenzen können die Produktionsorte Stipendien vergeben. Bewerbungsschluss ist der 15. April 2020 um 18 Uhr.
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