Samstag, 27. Oktober 2018

Neue Ausschreibungsunterlagen für Kleine und Große Kooperationsprojekte

Seit dem 16. Oktober sind die neuen Ausschreibungsunterlagen für Kleine und Große Kooperationsprojekte mit Einreichfrist am 11.12.2018 verfügbar. Insgesamt stehen für diese Ausschreibung 44.659.800 Euro zur Verfügung, von denen 17.8 mio. Euro (±40% Prozent) für Kleine Kooperationsprojekte bestimmt sind.

Europäische Kooperationsprojekte sollen dazu beitragen, die europäische Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähig zu machen, die internationale Mobilität von Akteuren aus dem Sektor zu fördern, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue Publikumsschichten anzusprechen und neue Geschäftsmodelle sowie die Nutzung digitaler Technologien zur erproben.
Als neue Projektprioritäten hinzugekommen sind:
1. Steigerung des interkulturellen Dialogs, Verbreitung der Werte und des gemeinsamen Verständnisses der Europäischen Union sowie Respekt für andere Kulturen, um so zur sozialen Integration von Migrant*innen und Geflüchteten beizutragen.
2. Im Nachgang des Europäischen Jahrs des Kulturellen Erbes: Steigerung des Bewusstseins einer gemeinsamen Geschichte und gemeinsamer Werte, um so ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen europäischen Raum zu bekräftigen.
Etwa 25% des Betrags, der für die Kleinen Kooperationsprojekte insgesamt zur Verfügung steht, ist bei zufriedenstellender Qualität für Projekte vorbehalten, die sich mit der zweiten neuen Priorität (soziale Integration von Migrant*innen und Geflüchteten) beschäftigen.

Bei den Kleinen Kooperationsprojekten ist eine Zusammenarbeit von Partnerorganisationen aus mindestens drei Teilnehmerländern und bei den Großen Kooperationsprojekten aus mindestens sechs Ländern erforderlich. Die Zuschüsse bei Kleinen Kooperationsprojekten können maximal 200.000 Euro (maximal 60% der förderfähigen Kosten) und bei Großen Kooperationsprojekten bis zu 2 Mio. Euro (maximal 50% der förderfähigen Kosten) betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt für beide Förderbereiche 48 Monate. Frühest möglicher Projektstart für bewilligte Projekte ist der 1. September 2019, spätest möglicher Projektstart ist der 15. Dezember 2019 (gilt für beide Kategorien).

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die im Kultur-und Kreativsektor tätig sind und ihren Sitz in einem der teilnahmeberechtigen Länder haben. Bei der Einreichung des Antrags muss der Projektkoordinator nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mindestens zwei Jahren als juristische Person existiert.
Natürliche Personen können keine Anträge einreichen.
Weitere Informationen:
http://kultur.creative-europe-desk.de/news/details-view/article/ausschreibungsunterlagen-fuer-kooperationsprojekte-veroeffentlicht-3.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen