Dienstag, 26. September 2017

Ausschreibungsunterlagen für kleine und große Kooperationsprojekte verfügbar

Die neuen Ausschreibungsunterlagen für kleine und große Kooperationsprojekte mit Einreichfrist am 18. Januar 2018 sind jetzt verfügbar. Insgesamt stehen für diese Ausschreibung 40 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 15,2 Mio. Euro (38 Prozent) für kleine Kooperationsprojekte bestimmt sind. Darüber hinaus gibt es zusätzliche 5 Millionen Euro für eine dritte Kategorie  Kooperationsprojekte, die im Zusammenhang mit dem Europäischen Kulturerbejahr 2018 stehen, deren Einreichfrist bereits am 22. November 2017 endet.
Europäische Kooperationsprojekte sollen dazu beitragen, die europäische Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähig zu machen, die internationale Mobilität von Akteuren aus dem Sektor zu fördern, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue Publikumsschichten anzusprechen und neue Geschäftsmodelle sowie die Nutzung digitaler Technologien zur erproben.
Bei den kleinen Kooperationsprojekten ist eine Zusammenarbeit von Partnerorganisationen aus mindestens drei Teilnehmerländern und bei den großen Kooperationsprojekten aus mindestens sechs Ländern erforderlich. Die Zuschüsse bei kleinen Kooperationsprojekten können maximal 200.000 Euro (maximal 60% der förderfähigen Kosten) und bei den großen Kooperationsprojekten bis zu 2 Mio. Euro (maximal 50% der förderfähigen Kosten) betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt für beide Förderbereiche 48 Monate. Frühest möglicher Projektstart für bewilligte Projekte ist Mai 2018 (kleine Kooperationsprojekte) bzw. Juni 2018 (große Kooperationsprojekte).
Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit kulturellem Zweck, die ihren Sitz in einem der teilnahmeberechtigen Länder haben. Natürliche Personen können keine Anträge einreichen. Erstmals muss nur der Antragsteller eine zweijährige Existenz zum Zeitpunkt der Antragstellung vorweisen können, während die Partnerorganisationen dieses Kriterium nicht mehr erfüllen müssen.

Kooperationsprojekte zum Europäischen Kulturerbejahr 2018

Mit Blick auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 (EYCH 2018) sollen die Kooperationsprojekte dieser dritten Kategorie das Zusammengehörigkeitsgefühl im europäischen Raum stärken und das Kulturerbe als Inspirationsquelle für kreative und künstlerische Prozesse und Innovationen fördern sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Kulturerbesektor und der Kultur- und Kreativbranche unterstützen.
Die Kooperationsprojekte in Verbindung mit dem Europäischen Kulturerbejahr müssen von mindestens drei Partnerorganisationen aus mindestens drei Teilnahmeländern beantragt werden und können einen Zuschuss von maximal 200.000 Euro (maximal 60% der förderfähigen Kosten) erhalten. Frühest möglicher Projektstart ist Januar 2018 und die maximale Projektlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Nicht antragsberechtigt sind in dieser Kategorie Hochschulen, Universitäten und andere Forschungsreinrichtungen sowie Unternehmen und Organisationen aus der Tourismusbranche.
Die Ausschreibungsseite enthält ein Menü, über das die Leitlinien (Guidelines) und die Vorlagen für einzureichende Dokumente (Annexes) separat aufgerufen werden können. In der Rubrik "How to apply" ist der "Guide for applicants", der das Antragsprozedere erklärt, zu finden und in der Rubrik eform der "eform User Guide", der bei der Erstellung sowie beim technischen Umgang mit dem elektronischen Antragsformular hilft. Das elektronische Antragsformular wird vermutlich Ende September veröffentlicht.

Weitere Informationen:

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