Die Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt vergibt im Jahr 2017 Projektkosten-Zuschüsse für Vorhaben, die dem Integrationsgedanken Rechnung tragen.
Gesucht werden
innovative Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik sowie Spartenübergreifendes.
innovative Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik sowie Spartenübergreifendes.
Zielsetzung ist
die Förderung innovativer Projekte, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Ethnien fördern, die kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten vergrößern, die beteiligten Institutionen und Einrichtungen interkulturell weiter öffnen und die interkulturelle Kompetenz der Projektteilnehmenden stärken.
die Förderung innovativer Projekte, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Ethnien fördern, die kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten vergrößern, die beteiligten Institutionen und Einrichtungen interkulturell weiter öffnen und die interkulturelle Kompetenz der Projektteilnehmenden stärken.
Zur Einreichung berechtigt sind
Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich.
Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich.
Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, und Projekte, die bereits von der Sektion für Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Vergeben werden:
- 25 Projektförderungen à 12 000 Euro
Insgesamt stehen 300 000 Euro zur Verfügung.
Einreichfrist: bis 15. April 2017
Weitere Informationen:
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