Mittwoch, 1. Februar 2017

Berlin: Ausschreibung einjähriger Basisförderung für Gruppen der Neuen Musik 2018

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2018 Basisförderungen an Gruppen der Neuen Musik. Berlin zeichnet sich durch ein vielfältiges Musikleben aus, das sich im Bereich der Neuen Musik sehr positiv entwickelt hat. Um diese Entwicklung nachhaltig zu unterstützen, sollen – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – Ensembles im Bereich der Neuen Musik durch strukturelle Maßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe / Förderungszweck
• Die Gruppe muss professionell arbeiten und überwiegend auf dem Gebiet der Neuen Musik tätig sein (zeitgenössische Musik, klassische Moderne oder Klangkunst).
• Die bisherige Arbeit der Gruppe muss von erkennbarer öffentlicher Präsenz sein.
• In den zwei Jahren vor Antragstellung muss die Gruppe jährlich mindestens zwei Konzertprogramme in hoher Qualität selbständig entwickelt und verantwortlich in Berlin aufgeführt haben. Sie soll erwarten lassen, dass sie in dem Jahr der Förderung ebenfalls mindestens zwei eigene Konzertprogramme selbständig entwickelt und in Berlin aufführt.
Ziele der Förderung
• Künstlerische Weiterentwicklung des Ensembles und/oder Stärkung des Profils
• Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
• Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und den Medien
• Verbesserung der Arbeitssituation.
Es stehen voraussichtlich ca. 250.000 € zur Verfügung. Die maximale Fördersumme pro Ensemble und Jahr beträgt 50.000 €.
Die Bewerbungsfrist endet am 23. Februar 2017 um 18.00 Uhr.

Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.555749.php

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