Am 30. April 2018 jährt sich ein finsteres Ereignis der Geschichte Salzburgs zum 80. Mal: die vom Nationalsozialistischen Lehrerbund in Eigeninitiative organisierte und mit Unterstützung von Mitgliedern der HJ und des BdM inszenierte Bücherverbrennung auf dem Residenzplatz. Rund 1.200 Bücher von politisch verfemten Autorinnen und Autoren - darunter Heinrich Heine, Stefan Zweig und Else Lasker-Schüler – wurden auf einem Scheiterhaufen nördlich des Residenzbrunnens öffentlich vernichtet. Seit 2011 erinnert eine Gedenktafel an der Sankt-Michaels-Kirche an den barbarischen Akt. Im Zuge der Neugestaltung des Residenzplatzes kann nun auch das lange geplante Mahnmal realisiert werden. Die Stadt Salzburg lädt nun mit einem internationalen offenen Realisierungswettbewerb bis 17. Februar 2017 zur Einreichung von künstlerischen Entwürfen für ein Mahnmal auf dem Residenzplatz ein. In Abstimmung mit der Gesamtgestaltung des Platzes soll das Kunstwerk im Innenraum eines 2,4 x 2,4 x 2,7, Meter messenden Kubus Platz finden, der in den Boden eingelassen (bodenbündig oder leicht erhöht) wird und von oben einsichtig ist. Inhaltlich ist sowohl die künstlerische Auseinandersetzung mit dem historischen Akt der Bücherverbrennung gefordert, als auch ein Bezug zum Residenzplatz zu berücksichtigen. Mit dem Mahnmal soll ein neuer Gedenkort im Kontext der bereits bestehenden Salzburger Erinnerungskultur geschaffen werden. Ausloberin des offenen internationalen Realisierungswettbewerbs ist die Stadt Salzburg; die Abteilung 2 – Kultur, Bildung und Wissen fungiert als ausschreibende Stelle und übernimmt die Wettbewerbsbetreuung. Eine unabhängige Jury (Mitglieder des Kunstbeirates) bewertet die anonymisierten Einreichungen und wählt anhand eines Kriterienkatalogs die sechs besten Vorschläge aus, die mit jeweils 2.500 Euro prämiert werden. In der folgenden Verhandlungsrunde werden diese sechs Einreichkonzepte zu definitiven Entwürfen ausgearbeitet. Aus diesen wählt die Jury den besten Entwurf aus und beauftragt die Gewinnerin bzw. den Gewinner mit der Umsetzung des Mahnmals. Das maximale Gesamtkostenvolumen (Herstellung und Honorar) beträgt 200.000 Euro.
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