Die Landeshauptstadt München vergibt ab 1. Juli 2017 für einen Zeitraum von drei Jahren Ateliermietzuschüsse an Künstlerinnen und Künstler. Der Stadtrat entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse auf Grundlage der Empfehlung durch eine Jury. Berücksichtigt werden bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz München (S-Bahn-Bereich) vorzugsweise am „Anfang der Professionalität“ und vorrangig diejenigen, die noch keinen städtischen Ateliermietzuschuss erhalten haben. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit der Wiederbewerbung für diejenigen, die bereits einen Ateliermietzuschuss der Landeshauptstadt München erhalten haben. Im Sinne der Erweiterung und Öffnung des Kunstbegriffes können sich auch Kunstschaffende aus Bereichen an der Schnittstelle zur Angewandten Kunst und Architektur für einen Ateliermietzuschuss bewerben. Bewerbungsschluss Montag, 23. Januar 2017.
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