Förderung von Ausstellungen zeitgenössischer deutscher und in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland durch das Institut für Auslandsbeziehungen. Förderung kann in den Bereichen Transport-, Reise- und Mietkosten für technisches Equipment beantragt werden. Gefördert werden in öffentlichen Museen und nicht-kommerziellen Galerien stattfindende
Bewérbungsfrist endet am 31. Januar 2017 (Frühjahrsausschuss) für Projekte ab Juni desselben Jahres.
Weitere Informationen:
http://www.ifa.de/kunst/kunstfoerderung/ausstellungsfoerderung.html
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