Dienstag, 6. September 2016

Antonie-Leins-Künstlerhaus Horb - Gelegenheit für bildende Künstler

Ab Januar 2017 bietet das Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb am Neckar wieder zwei Plätze für Kunstschaffende, die mindestens ein, maximal drei Jahre in der Neckarstadt leben und arbeiten wollen. Kunstschaffende aus allen Bereichen der Bildenden Kunst können sich für maximal drei Jahre um eine Atelierwohnung im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. (Kreis Freudenstadt) bewerben. Das Haus umfasst drei Maisonette-Wohnungen, jeweils zwischen 50 und 65 Quadratmeter groß, die mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Unentgeltlich genutzt werden können von den Mietern auch das Gemeinschaftsatelier (ca. 105 m²) und der Hofraum (ca. 100 m²). Die Bewohner/innen beteiligen sich mit einem Beitrag von monatlich 150.- € an den Betriebskosten des Gebäudes. Die Mietverträge sind auf einen längeren Zeitraum (mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre) angelegt, um den Bewohnern eine Phase intensiver künstlerischer Arbeit zu ermöglichen. Sie sind zugleich auf diesen Zeitraum begrenzt, um die künstlerische Vielfalt im Antonie-Leins-Künstlerhaus zu gewährleisten. In den Mietverträgen ist außerdem geregelt, dass die Künstler/innen eigene Arbeiten mindestens einmal im Verlauf des Mietverhältnisses in der Region (z. B. in Horb oder Freudenstadt) ausstellen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2016.
 
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