Einzelkünstlerförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Das Land vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2016 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingegangen sein. Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstlerinnen und Künstler beispielsweise eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt.
Weitere Informationen:
http://www.regierung-mv.de/Aktuell?id=110832&processor=processor.sa.pressemitteilung
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