Montag, 14. Januar 2013

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Liechtenstein

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und die Bundesrepublik Deutschland ist seit Anfang Januar 2013 in Kraft. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist eine verlässliche und attraktive Grundlage für gegenseitige Investitionen. So werden insbesondere grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet, indem Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen vereinbart wurden, die zwischen Deutschland und Liechtenstein fliessen.

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