Sonntag, 16. Dezember 2012

Aufhebung des Glühbirnenverbots

Das Verbot der Glühbirne basiert auf keinem sachlichen Umweltbedenken.

Durch das Verbot von Glühlampen hat sich die Kompaktleuchtstofflampe (auch Energiesparlampe genannt) auf dem Markt durchgesetzt, die erhebliche Probleme mit sich bringt. Sie enthält unter anderem folgende hochgiftige Stoffe: Quecksilber, Phenol, Tetrahydrofuran, verschiedene Alkylbenzole. Diese Stoffe sind stark krebserregend und extrem schädlich für das Nervensystem, das Gehirn, die Leber, die Nieren, Drüsen etc. Vor allem das Quecksilber ist eines der giftigsten uns bekannten Stoffe.
Diese Stoffe treten als Gase permanent aus den Lampen aus und richten irreparable gesundheitliche Schäden an. Zudem vermindert dieser Giftcocktail erwiesenermaßen die Intelligenz. Sollte eine solche Lampe im Wohnraum zerbrechen, treten die Giftstoffe massiv aus und gefährden akut die Gesundheit der Bewohner. Hinzu kommt, dass die Elektrosmogwerte um ein vielfaches höher sind als z.B. bei Computerarbeitsplätzen. Um diese Lampen überhaupt zulassungsfähig zu machen und damit deren Hersteller zu fördern, wurde extra eine rechtliche Ausnahmeregelung für den bisher verbotenen Einsatz von Quecksilber geschaffen.

Nur 10-20% dieser Lampen werden sachgerecht entsorgt. Das Quecksilber darf per Gesetz nicht aus der EU raus. Dieses Gift wird im Moment in verschiedenen Zwischenstationen gelagert. Ein Endlager fehlt immer noch.
Die restlichen 80-90% landet im konventionellen Müll und verseucht nachhaltig den Boden und das Grundwasser.


Weitere Informationen und Unterzeichnungsmöglichkeit:
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-gluehbirnenverbots

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen