Sonntag, 7. März 2021

Arthur Boskamp-Stiftung - Ausschreibung zweier Förderpreise 2021/2022

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Turnus 2021/22 zwei Förderpreise aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die nachweislich einen Bezug zu Norddeutschland haben.

Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich inhaltlich auf den kuratorischen Fokus von IN:VISIBILITIES, der in den nächsten beiden Jahren die Sichtbarkeiten und Unsichtbarkeiten medialer Technologien fokussiert. Im Zentrum stehen die sozialen und politischen Dimensionen eines längt digitalisierten Alltags, der auch materielle und körperliche Prozesse umfasst. Welche fluiden, hybriden, kritischen Formen von Öffentlichkeit können entstehen, wenn diese sich je nach Un:Sichtbarkeitsgrad neu zusammensetzen – und welche Subjektivitäten gehen daraus hervor?

Technologische, virtuelle, soziale und scheinbar natürliche Zuschreibungen beginnen im Feld der Un:Sichtbarkeiten zu überschneiden, was oft paradoxe Versprechen formuliert und kommerziell verwertet wird. Das sogenannte Postdigitale kritisiert und hinterfragt die Versprechen von Immaterialität und Perfektion des Digitalen, um ein neues Set von Relationen zu schaffen. Dieses ist an Infrastrukturen digitaler Netzwerke angelehnt und übernimmt deren Gestaltungs- und Organisationsprinzipien auch jenseits des Bildschirms.

IN:VISIBILITIES knüpft an diese neuen Beziehungen an: Fragen nach Subjektivität und Authentizität werden genauso gestellt wie deren Formen von Repräsentation und Öffentlichkeit. Kunst, selbst mit dem Moment des displays – des Öffentlich Werdens – verflochten, kann durch Praxen der Verfremdung und Wieder-Erzählung neue Sichtverhältnisse schaffen – und dabei ein Echo zum Digitalen bilden. Wie also können Effekte der Manipulation, Zirkulation, Immersion und Vernetzung genutzt werden, um Un:Sichtbarkeiten zu artikulieren, kritisieren oder zu verändern?

Gesucht werden künstlerische Praxen, die sich mit den Verhältnissen und Widersprüchen beschäftigen, die Un:Sichtbarkeiten unter postdigitalen Bedingungen herstellen und mit (neuen) Konzepten von Körper, Öffentlichkeit, Gemeinschaft und Liveness arbeiten. Ästhetische Aspekte der Repräsentation, Subjektivität und der Materialität von Dingen sollen in Zusammenhang gebracht werden mit politischem Denken, etwa queeren, (öko)feministischen, postkolonialen und intersektionalen Ansätzen. Die Ausschreibung richtet sich an Praktiken, die zwar mit dem Digitalen in Verbindung stehen, dabei aber nicht mit digitalen Medien arbeiten müssen; im Gegenteil: Es gibt keine medialen Beschränkungen, die Ausschreibung ist explizit offen für transdisziplinäre künstlerische Praktiken, die sich an der Schnittstelle von Bildender Kunst und Performance, Mode, Literatur, Theorie und Design befinden. Voraussetzung ist jedoch ein künstlerischer Schwerpunkt. Die Bewerbung von Gruppen ist möglich.

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Förderumfang

  • Preisgeld: Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 3.000 € dotiert (angenommene Projekte erhalten 2021 2.000 € und 2020 noch einmal 1.000 € Preisgeld). Bei Gruppen/Kollektiven wird das Preisgeld insgesamt um 1.000 € erhöht.
  • Publikation: Der Förderpreis ist mit der Option einer Publikation verbunden, welche in Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung herausgegeben wird. Für die Publikation steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Ausstellung / Veranstaltungen: Mit dem Förderpreis sind eine Abschlusspräsentation in Form einer Ausstellung (oder in einem anderen Format) sowie evtl. begleitende Veranstaltungen verbunden. Hierfür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Familienfreundliche Residenz: Das M.1, das Gebäude der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt, bietet mit insgesamt 800 qm Ausstellungsräumen reichlich Produktionsfläche und Ruhe für konzentriertes, künstlerisches Arbeiten. Die Preisträger*innen können drei Monate lang kostenfrei eine möblierte Wohnung im M.1 nutzen, die aufgrund ihrer Größe sehr familienfreundlich ist und im gleichen Stockwerk wie das geräumige und helle Atelier liegt. Bei einem Residenz-Aufenthalt sind sowohl Kinder als auch Partner*innen willkommen. Wir helfen gerne organisatorisch mit eventuell benötigter Kinderbetreuung vor Ort. Es besteht jedoch keine Residenzpflicht.

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Voraussetzungen

  • Bezug zu Norddeutschland: Bewerber*innen müssen entweder in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben, oder aber in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zur norddeutschen Region hergestellt haben.
  • Studium: Der Studienabschluss der Bewerber*innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Bewerber*innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen. Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bewerbungen von Gruppen/Kollektiven sind möglich.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2021.

Weitere Informationen:

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