Sonntag, 4. August 2019

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Institut - Ausschreibung Projektunterstützung

Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.
 
Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds möchte das Goethe-Institut den uneingeschränkten internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion unterstützen. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs und die damit einhergehende Vernetzung unter den Akteuren sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen.
 
Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Für die Antrags- und Projektentwicklung empfiehlt die Zentrale des Goethe-Instituts mit den örtlichen Goethe-Instituten in Kontakt zu treten.
 
Der Internationale Koproduktionsfonds fördert Vorhaben, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland
in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Eine Bewerbung beinhaltet einen aussagekräftigen Finanzplan, der neben Drittmitteln auch die substantiellen Eigenleistungen aller beteiligter Projektpartner darstellt. Die beantragte Fördersumme sollte den Betrag in Höhe von 25.000 € nicht übersteigen. 

Für Anträge mit PROJEKTBEGINN im:
  • 2020: bis zum 15. Oktober 2019 sowie bis zum 15. April 2020
  • 2021: bis zum 15. Oktober 2020 sowie bis zum 15. April 2021
  • 2022: bis zum 15. Oktober 2021 sowie bis zum 15. April 2022


Weitere Informationen:


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