Ausstellungen:
Außergewöhnliche künstlerische Projekte werden durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert. Speziell junge Künstler sollen dadurch animiert werden, Vorschläge für Veranstaltungen oder Projekte einzureichen, die eine deutliche Profilierung und Innovation darstellen. Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln durch das Land ist, dass sich die jeweilige Sitzstadt oder Dritte in angemessener Weise an dem Projekt beteiligen.
Künstlerkataloge:
Das Land fördert derzeit schwerpunktmäßig die Erstellung von monographischen Künstlerkatalogen. Damit werden die Chancen für Künstler, sich zu bewerben oder sich zu präsentieren, deutlich verbessert.
Entsprechende Anträge sind dem Ministerium einzureichen. Ein Antrag auf Projekt- oder Katalogförderung muss enthalten:
- eine Beschreibung des Projekts
- ein Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Eigenmittel den Ausgaben gegenüberstellt, so dass der tatsächliche Fehlbedarf erkennbar ist.
- Kostenvoranschlag einer Druckerei (Katalogförderung)
- eine künstlerische Biografie
- künstlerische Arbeiten, die einen Einblick in die Arbeitsweise der vergangenen Jahre geben, möglichst in Reproduktion
https://wissenschaft.hessen.de//foerderung/kulturfoerderung/bildende-kunst/projektfoerderungen
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