Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt auch im Jahr 2016 Arbeitsstipendien für Bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst etc.)
Insgesamt werden 11 Arbeitsstipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst für in Berlin lebende und arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben. Die Stipendien sind mit jeweils 18.000 € dotiert. Das Stipendium umfasst außerdem die Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm.
Es werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler gefördert, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als bildende/r Künstler/in nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Studierende sind von der Vergabe der Arbeitsstipendien ausgeschlossen. Künstler/innen, die sich in einer Weiterbildung befinden, sind antragsberechtigt.
Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2013 beworben haben, können sich erneut bewerben.
Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2013 beworben haben, können sich erneut bewerben.
In Berlin lebende Ausländer/innen können zur Vergabe nur zugelassen werden, wenn in ihrem Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.
Die Bewerbungsfrist endet am 27. Januar 2016 um 18.00 Uhr.
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